Allgemeine Geschäftsbedingungen

S Y S T E M B E R A T U N G . I T    G M B H

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Systemberatung.it GmbH.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Systemberatung.it sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von Systemberatung.it zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von Systemberatung.it festgelegt: ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von Systemberatung.it.
2.3 Systemberatung.it behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.

3. Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch Systemberatung.it, als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Mitarbeiter in die Bedienung der gelieferten Software gehört nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind, sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.
3.3 Auskünfte bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

4. Testlieferung und Demonstrationsversionen
4.1 Für Testzwecke gelieferte Gegenstände (Hardware, Software einschließlich Dateiträger, Dokumentation) sind Eigentum von Systemberatung.it. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit Systemberatung.it genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit an Systemberatung.it herauszugeben. In Demonstrationsversionen enthaltene technische
Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht ausgeschaltet oder übergangen werden.

5. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
5.1 Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwarebestandteile nach Erhalt
unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler Systemberatung.it unverzüglich anzuzeigen.
5.2 Systemberatung.it ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
5.3 Systemberatung.it ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

6. Preise
6.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Erbringung gültigen Listenpreis berechnet.
6.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3 Systemberatung.it ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

7. Lieferfrist
7.1 Von Systemberatung.it genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
7.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
7.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von Systemberatung.it nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei Systemberatung.it, ihren Lieferanten oder Unterlieferanten.

8. Annahmeverzug des Kunden
8.1 Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist Systemberatung.it nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt Systemberatung.it Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Systemberatung.it einen höheren Schaden nachweist.

9. Gefahrenübergang, Gewährleistung
9.1 Dem Kunden ist bekannt, daß Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf die Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Systemberatung Deutsch &
Heckelmann macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
9.2 Soweit Systemberatung.it Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese, auf Verlangen von Systemberatung.it gemeinsam mit einem Mitarbeiter von Systemberatung.it, unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
9.3 Systemberatung.it kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgaben des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann Systemberatung.it darüber hinaus durch Überlassung einer neuen Version der Software beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
9.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Systemberatung.it wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige, zur Fehlerbeseitigung geeigneten Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationen, die die Fehlerbehebung ermöglichen.
9.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 5.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen sind.

10. Haftung
10.1 Eine Haftung von Systemberatung.it für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund- einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch Systemberatung.it oder wurde durch Systemberatung.it grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
10.2 Systemberatung.it haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Systemberatung.it haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm, und Datensicherung und ausreichende Produktschulung, hätte verhindern können.

11. Zahlung
11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Systemberatung.it berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder Systemberatung.it einen höheren Schaden nachweist.
11.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur aufgrund von Systemberatung.it anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden zulässig.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Systemberatung.it behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von Systemberatung.it in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
12.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an Systemberatung.it ab. Systemberatung.it nimmt die Abtretung an.
12.3 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware, beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an Systemberatung.it ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von Systemberatung.it hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben. Systemberatung.it ist berechtigt die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
12.4 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von Systemberatung.it gelieferten Ware erfolgt für Systemberatung.it; Systemberatung.it erwirbt daran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
12.5 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt Systemberatung.it Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
12.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist Systemberatung.it berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Systemberatung.it ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offenen Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
12.7 Bei einem Rücknahmerecht von Systemberatung.it gemäß vorstehendem Absatz ist Systemberatung.it berechtigt, die sich noch im Besitz befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von Systemberatung.it den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
12.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht
als Rücktritt vom Vertrag.
12.9 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

13. Umfang der Rechteinräumung.
13.1 Systemberatung.it behält sich an der Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit. nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vor. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzhinweise, auch Dritter sind zu beachten.
13.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Die Software darf nur, soweit technisch zwingend erforderlich, zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden.
Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung,
13.3 Die Bearbeitung der vertrags-gegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder in anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Software-mängeln bietet Systemberatung.it im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an.
13.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertrags-gegenständlichen Software ist ebenfalls unzulässig. Systemberatung.it behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die zur Herstellung der lnteroperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.

14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche der aus mit Systemberatung.it geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit Systemberatung.it geschlossenen Verträge ohne die Zustimmung von Systemberatung.it ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15. Datenschutz
15.1 Der Kunde ermächtigt Systemberatung.it, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16. Exportkontrollvorschriften, Genehmigungen
16.1 Von Systemberatung.it vertriebene Produkte unterliegen teilweise Beschränkungen der Exportkontrollvorschriften der USA und der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde wird diese Vorschriften respektieren.

17. Schlussbestimmungen
17.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenverträge vom 11.4.1980.
17.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Systemberatung.it ist Sigmaringen. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Sigmaringen vereinbart.